IT-VERTRAGSRECHT / IT-VERGABERECHT UND EVB-IT / SEMINARE

Leistungen der IT-Recht-Kanzlei im
Bereich IT-Vertrags-/IT-Vergaberecht

Zu unseren Kernkompetenzen zählen die Erstellung, Überprüfung, Anpassung, Neugestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Schwerpunkt im IT-Recht. Umfasst sind dabei alle Vertragsformen wie beispielsweise Individual-Verträge, Rahmenvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir beraten sowohl IT-Anbieter als auch Auftraggeber, dies auch bei komplexen IT-Ausschreibungen unter Verwendung der IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT).

Unsere Beratungsleistungen erstrecken sich darüber hinaus u.a. auf die Klärung einzelner Rechtsfragen im IT-Recht, Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle, sonstige außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung.

Darüber hinaus bieten wir Seminare in den Bereichen Vertragsrecht und IT-Vergaberecht/EVB-IT an.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Auswahl aus unserem Leistungsspektrum im Bereich Vertragserstellung / -prüfung

  • Absichtserklärung (Letter of Intent)
  • Affiliate-Verträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Anstellungs- und Aufhebungsverträge
  • ASP-Verträge
  • Banner-Verträge
  • Betriebs- und Individual-Vereinbarungen über die Nutzung von Online-Diensten am Arbeitsplatz
  • Cloud-Verträge
  • Consulting-Verträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Domainverträge
  • Einkaufsbedingungen
  • Entwicklungsverträge
  • EVB-IT-Verträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Hostingverträge
  • Hinterlegungsvereinbarungen
  • Kaufverträge
  • Kooperationsverträge
  • Lizenzverträge
  • Nutzungsbedingungen für Websites, z.B. für Online-Marktplätze, -Communities, -Foren etc.
  • Outsourcing-Verträge
  • Projektverträge
  • Provider-Verträge
  • SaaS-Verträge
  • Service-Level-Agreement (SLA)
  • Serviceverträge
  • Software-Anpassungsverträge
  • Software-Erstellungsverträge
  • Software/Hardware-Pflege-/Wartungsverträge
  • Software-Überlassungsverträge
  • Supportverträge
  • System- und Projektverträge
  • Verträge mit freien Mitarbeitern
  • Verträge über die Nutzung von B2B-und B2C- Plattformen
  • Website-Erstellungsvertrag / Webdesign-Vertrag
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